Neuer Gerichtstermin: Mi. 31.05.2017 – 10h

Der Verhandlungstermin (ursprünglich 12.12.16, dann 25.1.2017, 8.2.2017 dann 27.3.2017)  wird erneut verschoben . Der neue Termin:..

NEUER TERMIN: >>Mi. 31.05.2017 um 10:00 Uhr<< 

…im Sitzungssaal C33, Viktoriastrasse 14.

Im ersten Strafverfahren wird mir (Martin Poettgen) zur Last gelegt, im Januar einen Spediteur (Anlieferer) der Baustelle Am Kuhlenkamp, der versuchte mit einem schweren Baufahrzeug an unserem Haus vorbei der Baustelle zu beliefern, beleidigt und bespuckt zu haben. Es gibt dafür keine Zeugen, aber die Staatsanwaltschaft argumentiert: „Ihr Verhalten erklärt sich daraus, das auf der nahegelegenen Baustelle eine Asylunterkunft gebaut wird und Sie sich im Rahmen einer Bürgerinitiative gegen diesen Bau wehren.

Damit einher erfolgte die Einstellung der Strafanzeige gegen eine Bewohnerin der Anlage aus Januar, die mich (vor Zeugen) mit übelsten Beleidigungen belegt  hatte, da nach Aussagen des Staatsanwalts „kein öffentliches Interesse“ vorliegt.

Die Interpretation dieser Begründung, die einen Bürger quasi Kraft seines Engagements für Tatverdächtig erachtet, möchte ich einem jeden Leser selbst überlassen.

 

Im zweiten Verfahren geht es um eine Berichterstattung im Blog aus Mai 2016, als Vertreter der Stadt unmittelbar an unserem Grundstück (Am Kuhlenkamp 31) standen, Dinge besprachen die aus meiner Sicht für die anliegenden und interessierten Bürger und Nachbarn von Bedeutung sind. Auf meine freundliche Nachfrage wurde mir seitens dieser Mitarbeiter der Stadt Bochum jedoch keiner Auskunft erteilt. Über diesen Vorfall erstellte ich deshalb einen Bericht im Blog mit Fotos dieser Szene. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Mein vertretender Anwalt und ich sehen darin vielmehr eine durchaus pointierte, im Ergebnis aber allein auf das Verhalten der Stadtverwaltung und der für sie handelnden Bediensteten abzielende Meinungsäußerung, die in der öffentlichen und politischen Diskussion hinzunehmen sei. Auch die Bebilderung ist nach unserer Auffassung presserechtlich zulässig, da die abgelichteten Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit dargestellt werden.

Das Thema Meinungs- und Pressefreiheit wird ja derzeit in vielfältiger Weise diskutiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft auch hier eine Anklage erheben wird.

>>Anfang März wurde mir mitgeteilt, dass nun auch in dieser Angelegenheit Anklage erhoben wird!!

Es hat in den zurückliegenden Wochen und Monaten unzählige Nachfragen nach dem Sachstand gegeben. Diesen Wünschen möchte ich hiermit im Rahmen der für laufende Verfahren möglichen Informationsgabe entsprechen.

Es wurde ebenso vielfach Bereitschaft bekundet, sich an den Kosten der Verfahren zu beteiligen. Dafür möchte ich an dieser Stelle zunächst allen danken. Die bisherigen Anwaltskosten bewegen sich im noch dreistelligen Bereich. Sobald Klarheit besteht, wie die Verfahren ausgehen und welche Kosten tatsächlich entstanden sind werde ich in diesem Blog dazu Stellung nehmen. Wer sich dann an den Kosten beteiligen möchte, wir dazu die Gelegenheit erhalten.

Vorab meinen herzlichsten Dank und mein Versprechen: wir bleiben „unbequem“

Ihr / Euer

Martin Poettgen

1 Gedanke zu „Neuer Gerichtstermin: Mi. 31.05.2017 – 10h“

  1. Ja, bitte unbedingt unbequem bleiben.

    Das ist offensichtlich das einzige Mittel um Gehör zu finden.

    Alles Gute …

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