Offensichtlich wurde am 9.10.19 im Bereich der geplanten „Kleinspielfläche“ die Asphaltversiegelung aufgehoben.
Das war’s dann aber auch für’s erste – mehr passiert auch im zweiten Jahr (= 16 Monate!!) nach Abbau der Wohncontainer grade nicht.
Zur Erinnerung seien hier die Bestimmungen des Bauantrags, die sich die Stadt Bochum selbst auferlegt hat zitiert:
Aus den ergänzenden Auflagen zur Baugenehmigung vom 24.2.2016 – 21-BA-059147 vom 24.5.2016 für Flurstück: 2898:
„…
4. Die Flächen sind nach Beendigung des Eingriffs (nach Auszug der Flüchtlinge) in ihren Ausgangszustand zurückzusetzen, d.h.
– Anschüttung ist zurückzubauen,
– der Anschluß der Mulden an den Kanal ist zu beseitigen,
– die Wege sind wiederherzustellen,
– die Wiesenflächen entsprechend der Vorgabe von 67-0010 wieder einzusäen sowie – die Böschungsflächen wieder mit Gehölz zu bepflanzen.
…
7. Die Genehmigung gilt ausschließlich für den genannten Zweck und die ……… Dauer der Flüchtlingsunterbringung.“
Interessant ist, wie seitens der von der SPD dominierten Verwaltung die Begriffe „nach Beendigung“ und „Dauer der Unterbringung“ interpretiert werden.