Beschilderung Am Kuhlenkamp, die Dritte…

Am 8.7. wurde nun die neueste Version der Beschilderung an der Einfahrt Am Kuhlenkamp installiert. Diese ist (nein, keine Flugverbotszone) folgende…

Beschilderung Am Kuhlenkamp - Stand 8.7.16
Beschilderung Am Kuhlenkamp – Stand 8.7.16

Natürlich sind wir alle gespannt, wie lange dieser Version dort so bleibt. Unter bussgeldkatalog-mpu.de findet sich diese Interpretation des Gehwegzeichens:

„Beim Schild 239 handelt es sich um ein reines Fußgänger-Schild. Der Weg darf nur als Gehweg von Fußgängern genutzt werden. Es handelt sich hier um einen Sonderweg für Fußgänger.“ (Ausnahme Lieferverkehr gemäß Schild 2.)

„Was soll man tun?
Fußgänger müssen diesen Sonderweg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten. Ausgenommen sind Rad fahrende Kinder bis 10 Jahre.
 
Bußgeld bei Nicht-Beachtung
Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder  Personenschaden aufgrund der Missachtung des Schildes passiert. Hier drohen 5-35 Euro Bußgeld.“

Und Wikipedia schreibt:

„Die Benutzung der Gehwege durch Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Das ergibt sich aus § 2 StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen …“. Eine Ausnahme gibt es für Kinder mit Fahrrädern. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist dann besondere Rücksicht zu nehmen.“

Wir als Anlieger hoffen, dass sich die vielen Privatfahrzeuge daran halten und nicht mehr in die Anlage einfahren. Was als Lieferverkehr zu bezeichnen ist habe ich bereits hier beschrieben. Die mißbräuchliche Nutzung sollte von der zuständigen Polizei sanktioniert werden.

Vielen Dank an alle, die bereits heute Rücksicht nehmen.

4 Gedanken zu „Beschilderung Am Kuhlenkamp, die Dritte…“

  1. Am Mittwoch gegen 17:30 Uhr fuhr ein älteres Ehepaar in die Anlage während ich mich mit dem Standortbetreuer über den vermehrten Autoverkehr unterhielt; ich machte den Fahrer des Wagens freundlich darauf aufmerksam, dass dies noch eine Grünanlage sei, und Autoverkehr nur für die Anlieferung zulässig sei und für Betreuer der Anlage. Daraufhin beschwerte er sich zunächst über die Holzpoller vor Hausnummer 31. Ich erklärte, dass dies zum Schutz der Anwohner sei, wenn sie Ihr Grundstück verließen.Kein Kommentar seinerseits , nur ein abwertender Blick. Dann erwähnte seine Befahrerin, während sie dem Betreuer der Anlage Ihren Ausweis für Integrationsarbeit zeigte, dass sie ja nur Kuchen für die Veranstaltung vorbeibringen würde,( Anmerkung eine kleine Kuchenplatte nicht größer als 30 cm x 20 cm )und ansonsten immer mit dem Fahrrad fahren würde. Beide ließen mich etwas genervt stehen und betraten die Sozialräume. Integrationsarbeit ein Alibi für rücksichtsloses Verhalten in einer Grünanlage? Irgendetwas läuft hier falsch!

    1. Diese Art Leute sind diejenigen, die hier keiner braucht. Die freuen sich insgeheim, dass vor ihrer Türe keine Unterkunft dieser Art ist und demonstrieren dann hier bei uns die grosse Sozialnummer. Ich kotze

  2. Das hieße ja, dass keine Fahrradfahrer mehr durch fahren dürfen, wenn sie denn älter als 10 Jahre sind. Außer sie liefern an (gibt ja z.B. Pizzadienste mit Fahrrad).
    Toll ausgedacht!

    1. Lieferfahrzeuge Am Kuhlenkamp
      Ja, so könnte es gehen. Ob dies dann „regelkonform“ wäre, bleibt zu prüfen. Bis dahin werden Hinz und Kunz weiter in die Anlage hineinrasen,.. bis der erste unter dem Auto liegt, den so wird es kommen.

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