8.11.17: Haarsträubender Bericht WAZ: Das Rechnungsprüfungsamt kritisiert die Vergabepraxis des Sozialamtes Bochum bei der Flüchtlingsbetreuung. Die Stadt kommt das teuer zu stehen.

Aktueller Pressebericht WAZ: https://www.waz.de/staedte/bochum/rechnungspruefer-listen-schwere-fehler-im-sozialamt-bochum-auf-id212472255.html

Die freundliche Frau Angerer (die Grünen) hat sich ja auch bei der Anlage Am Kuhlenkamp besonders durch Aussagen ausgezeichnet, deren Wahrheitsgehalt gegen „0“ gehen.


14.11.2017: Jürgen B. machte uns per Mail auf einen Leserbrief aufmerksam, den die WAZ zu dem Thema abgedruckt hatte:

Leserbrief WAZ von Chr. Wieschemann
Leserbrief WAZ von Chr. Wieschemann

Da der Brief des ReAw Christof Wieschamann, Bochum, in der WAZ nicht vollständig wiedergegeben wurde hier der gesamte Wortlaut des lesenswerten Leserbriefes:


 

Von: Christof Wieschemann
Datum: Mittwoch, 8. November 2017 um 13:22
An: „redaktion.bochum@waz.de“ <redaktion.bochum@waz.de>
Betreff: Leserbrief: Rechnungsprüfer listen schwere Fehler …

Ein geflügeltes Wort bei Juristen ist: Ein gelegentlicher Blick ins Gesetz hilft ungemein. Das muss man wohl auch der Verwaltung empfehlen.

Nach § 64 IV Gemeinde Ordnung NRW (GO) bedürfen die eine Stadt verpflichtenden Erklärungen der Schriftform. Eine aus der Vergabeordnung folgende Vergabeentscheidung kann in Bochum nach § 5 V der Hauptsatzung und § 41 II Satz 1 GO der OB treffen, allerdings auch nur schriftlich und unter Beachtung eines formalisierten Verfahrens ( § 5 V Satz 2 Hauptsatzung), das es hier offensichtlich nicht gab.
Nach § 15 Abs. 1 Hauptsatzung bedürfen Verträge der Stadt mit einem Mitglied des Rates (…) der Zustimmung des Rates. Nach § 15 Abs. 3 gilt die Regelung des Absatzes 1 auch für Verträge mit Gesellschaften (und Vereinen), bei denen Ratsmitglieder Geschäftsführer sind. Alleine wegen der Verletzung dieser Formvorschriften sind die Verträge mit der AWO unwirksam.

Anscheinend ist hier auch inhaltlich schwer gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gem. § 10 GO genauso verstoßen worden, wie gegen die Vergabeordnung und das GWB, also wohl gegen jede denkbare Rechtsvorschrift, die normalerweise im Verfahren zu beachten ist. Bei den Anfragen der CDU und FDP/Stadtgestalter wird die „Nichtöffentlichkeit“ offensichtlich missbraucht, um die Vielzahl der Verstöße nicht bekannt werden zu lassen. Das ist eine Verhinderung der demokratischen Kontrolle, die hier die freie Presse übernommen hat.

Bei SPD Ratsherr Gerd Lichtenberg, gegen den sich später die Vermutungen nicht erhärtet haben, reichte für den angeblichen Vertrauensverlust der Verwaltung, dass er angeblich versäumt haben soll, einen Qualifikationsnachweis für einen Mitarbeiter vorzulegen. Bei Ernst Steinbach hat die Verwaltung gleich auf sämtliche Leistungskriterien und Formvorschriften verzichtet. Damals waren es Vermutungen, heute liegen die Rechtsverstöße offen auf dem Tisch. Wir sind gespannt, wie die Verwaltung damit umgeht.

Christof Wieschemann

Rechtsanwalt

 

Harpener Hellweg 89
44805 Bochum
www.wieschemann.eu
Fon +49 234  239330


 

2 Gedanken zu „8.11.17: Haarsträubender Bericht WAZ: Das Rechnungsprüfungsamt kritisiert die Vergabepraxis des Sozialamtes Bochum bei der Flüchtlingsbetreuung. Die Stadt kommt das teuer zu stehen.“

  1. Interessant wäre auch zu erfahren, ob und wenn wie sich unser „bürgernaher“ Oberbürgermeister dazu mal äußert.
    Schließlich geht es hier ja um Steuergelder „seiner“ Bürger, die von „seinen“ Angestellten auf illegale Art verprasst wurden und werden.
    Aber er wird davon vermutlich nicht viel mit bekommen haben, da ja sein Aufgabenschwerpunkt in seiner bisherigen Amtszeit ist, von Fototermin zu Fototermin zu eilen.

  2. Ich stelle mir die Frage, ob hier nicht angesichts der eklatanten Rechtverstösse die Bezirksregierung oder Staatsanwaltschaft tätig werden muss. Warten wir mal ab.

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