Ereignis vom 9.1.2017 gegen 22:30 Uhr – wegen „mangelndem öffentlichen Intertesse“ eingestellt

Am 9.1. machte ich gegen 22:30 Uhr meine Runde mit unserem Hund Rosa – zumindest hatte ich das vor. Als ich vor dem Containerdorf auf den Fußweg in Richtung Neuhofstraße abbiegen wollte wurde mir der Weg durch ein auf dem Fußweg parkenden Mercedes E-Klassen Kombi versperrt.

Auf Fußweg parkender PKW
Auf Fußweg parkender PKW

Abgesehen davon, dass der Fußweg gemäß Beschilderung nur von Lieferfahrzeugen befahren werden darf ist dies – und zudem nach 22:00 Uhr – eine unverschämte Behinderung der Fußgänger. Aus diesem Grund fotografierte ich den PKW, um dies dem Wachpersonal sowie der Anlagenleitung mitzuteilen. Unmittelbar bei diesem Vorgang steige eine junge Frau aus dem Auto, die in der Cointaineranlage wohnt, und überzog mich mit einer ganzen Kanonade an Schimpfwörtern übelster Wortwahl, deren Wiederholung hier nicht möglich ist.

Wenige Minuten später traf routinemäßig ein Streifenwagen ein, der diesen Vorfall zur Anzeige nahm. Eine wachhabende Damen des Sicherheitsdienstes konnte den Vorfall in der beschriebenen Form bezeugen – zumindest den letzten Teil, als die schimpfwütige Frau in Richtung ihres Wohncontainers ging und mich weiterhin mit Beschimpfungen aus der Kategorie „unter der Gürtellinie“ belegte. Der Fahrer des Mercedes entfernte sich um 22:35 Uhr rasch aus der Anlage, bevor der Streifenwagen eintraf.

Ich bin mehr als gespannt, wie die Strafverfolgungsbehörden mit dieser Angelegenheit umgehen und wie sie gleiche Rechtsmaßstäbe für alle anlegen.

Und hier die Auflösung: die Strafanzeige gegen die Dame, die mich (vor Zeugen) mit übelsten Beleidigungen belegt hatte, wurde nach Aussagen des Staatsanwalts wegen „mangelndem öffentlichen Interesse“ eingestellt.

Gleichzeitig treibt die Staatsanwaltschaft gegen meine Person Anklage nach Anklage weiter voran, ob wohl teilweise völlig aus der Luft gegriffene Beschuldigungen und ohne Zeugen-Beleg bestehen. So geht Gerechtigkeit im Rechtsstaat Deutschland!

 

3 Gedanken zu „Ereignis vom 9.1.2017 gegen 22:30 Uhr – wegen „mangelndem öffentlichen Intertesse“ eingestellt“

  1. Antwort: Damit nicht auch nachts noch Stau auf dem Ruhrschleichweg ist….

    Mitnichten habe ich das Parken als hinnehmbar qualifiziert. Mich selbst
    nervt es ungemein, wenn Gehwege zugeparkt werden, weil Anwohner/Besucher
    zu faul sind, 30m zu laufen.

    Thema Hauseinfahrt: Es gibt Tageszeiten, da ist die Hofeinfahrt
    regelmäßig zugeparkt, da Eltern, die im Umreis von 2km wohnen, ihre
    Kleinen abholen/bringen und diesen auch 30m Fußweg zur nächsten
    Seitenstraße ersparen wollen und so ein alltägliches Verkehrschaos
    verursachen. Die dadurch teilweise entstehenden Gefahrensituationen für
    die Kleinsten sind wirklich kaum zu glauben. Dagegen erscheint mir ein
    Auto, das irgendwo auf einem Gehweg steht und problemlos zu passieren
    wäre, wirklich nichtig und kaum erwähnenswert.

    Im Kontext mit dem Tatbestand der Bleidigung ist es natürlich etwas
    anderes, aber das war ja nicht der Fahrer des PKW.

  2. Ganz unabhängig von der Unrechtmäßigkeit des Parkenden:

    Das Bild mag täuschen, aber ist an der Fahrerseite nicht ausreichend Platz, um mit Hund und ohne matschige Füße seinen Weg auch nach 22 Uhr fortzusetzen? Das Beparken von Gehwegen – gerade nach 22 Uhr, wenn die meisten Feierabend haben – ist doch (nicht nur hier in der Gegend) mittlerweile Usus und wird auch von den Ordnungshütern kaum bis gar nicht verfolgt.

    1. Die Frage, die sich bei dieser Betrachtensweise – nimmt man es mit Humor – stellt ist: warum leiten wir nicht die A40 bei Stau hier über die Fusswege? Platz ist ja – meistens – vorhanden. Vielleicht könnte man in Ihrer Hauseinfahrt auch noch eine Rastplatz einrichten? Ist schon bemerkenswert, wie Sie den Missbrauch dieser Anlage – quasi mit Gewohnheitsrecht – als hinnehmbar qualifizieren.

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