Landtag NRW bestätigt Pflicht zum vollständigen Rückbau

Anschreiben des Petitionsausschusses Landtag NRW
Anschreiben der Präsidentin des Landtags NRW

Hier der vollständige Text der Nachricht:

Der Petitionsausschuss hat die Sach- und Rechtslage geprüft und festgestellt, dass die in Rede stehende Containeranlage auf der Grundlage von § 246 Abs. 1 Nr. 13 des Baugesetzbuchs genehmigt wurde. Danach können mobile Unterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden auch im Außenbereich begünstigt zugelassen werden, sofern die Nutzungsdauer der baulichen Anlagen auf maximal drei Jahre befristet wird. Aus der vorübergehenden baulichen Inanspruchnahme des Außenbereichs erwächst kein Bestandsschutz.
Unmittelbar nach Aufgabe der vorübergehenden Nutzung für Flüchtlingsunterkünfte sind die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben veranlassten Baumaßnahmen und Bodenversiegelungen vollständig zurückzubauen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung hat der Bauherr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abzugeben.
Vorliegend gilt die Baugenehmigung ausschließlich für die Dauer der Flüchtlingsunterbringung, die gemäß Baubeschreibung auf zwei Jahre begrenzt ist. Mit Auszug der Flüchtlinge bzw. Beendigung des Eingriffs sind die Flächen gemäß einer Auflage in der Nachtragsbaugenehmigung in ihren Ausgangszustand zu versetzen. Dabei ist die vorgenommene Aufschüttung zurückzubauen und der Anschluss der Mulden an den Kanal zu beseitigen. Außerdem sind die Fußwege wieder herzustellen, die Wiesenflächen nach den Vorgaben der unteren Landschaftsbehörde einzusäen und die Böschungsflächen mit Gehölzen zu bepflanzen. Diese Maßnahmen werden von der unteren Landschaftsbehörde überwacht. Damit wird dem Wunsch des Petenten nach einer möglichst kurzen Nutzungsdauer der Flüchtlingsunterkunft und der Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen in den ursprünglichen Zustand entsprochen.

Es wird nun eine zentrale Aufgabe der BAK sein, die Einhaltung der oben genannten Rahmenbedingungen zu überwachen, zu dokumentieren und im Falle einer Zuwiderhandlung die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.

An dieser Stelle möchte ich Frau Brigitte Giese für ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Natur, Umwelt und „Parkanlage“ meinen tiefen Dank aussprechen.Wenn hier eines Tages wieder alles so ist, wie es sein soll, dann hat sie einen erheblichen Anteil daran.

Die im Mai in den Landtag eingebrachte Petition finden Sie hier ». 

 

3 Gedanken zu „Landtag NRW bestätigt Pflicht zum vollständigen Rückbau“

  1. Super gemacht hätte ich nicht gedacht,es lohnt sich also doch zu Kämpfen auf jeden fall weiter so,,,

  2. Na, das klingt doch klasse – auf der einen Seite. Wie jede Medaille gibt’s auch hier zwei Seiten: Was das wohl wieder kosten wird?!

    So, Laufschuhe an und los geht’s in Richtung beleuchtetem Ex-Bolzplatz.

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