Protokoll der Akteneinsicht gemäß Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) – von Brigitte Giese

Auf meinen Antrag zur Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 29.März 2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.10.2014 (BGBI.IS.1643) vom 11.08.2016 beim Oberbürgermeister der Stadt Bochum, Herrn Eiskirch, erhielt ich mit einem Schreiben vom 24.08.2016 die Benachrichtigung, dass mein Antrag angemessen und geeignet sei, und man daher meinem Antrag zur Akteneinsicht in…:– die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde zum Containerdorf Am Kuhlenkamp vom 26.01.2016
– die Gehmigung zu Baumfällarbeiten Am Kuhlenkamp vomm26.011.2016

…entspreche und ich Akteneinsicht nach § 2 UIG NRW hätte.

Ich vereinbarte einen Termin mit Herrn Müller vom Umwelt-und Grünflächenamt ( Tel.910-1228; Email MichaelMueller@bochum.de) für Montag, den 29.08.2016 .

Bei dem Termin wurde mir lediglich die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde vorgelegt.
Als ich die Genehmigung zu den Baumfällarbeiten am Kuhlenkamp einsehen wollte meinte Herr Müller, dies sei doch alles in der Stellungnahme enthalten.
Auf meinen Einwand, „dies sei eine Stellungnahme und keine Genehmigung“, erwiderte Herr Müller, ich habe nichts Anderes und außerdem sei für Baumfällarbeiten im Außenbereich das Bauordnungsamt zuständig.
Daraufhin bat ich um eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt, damit ich hier die Akten einsehen könnte. Dies war aber nicht möglich, und man riet mir, einen neuen Antrag zu stellen.
Ich habe mich dann selbst in das Bauordnungsamt begeben. Hier konnte mir aber keiner Auskunft geben.

Am 30.08. 2016 habe ich dann im Büro des Oberbürgermeisters die unzureichende Akteneinsicht bemängelt, woraufhin man mich dann mit dem Büro des Stadtbaurates verband. Hier wollte man die Sache prüfen.

Am 31.08.2016 erhielt ich dann einen Anruf von Herrn Grothe vom Umwelt und Grünflächenamt, welcher über meine Beschwerde informiert wurde. Er riet mir einen neuen Antrag beim unserem Stadtdirektor Herrn Townsend zu stellen und um umfangreiche Akteneinsicht zu bitten.

Ich werde zeitnah einen solchen Antrag stellen und sowohl auf das Umweltinformationsgesetz und das Freiheitsinformationsgesetz verweisen.
Zu bedenken gebe ich ferner, dass die untere Landschaftsbehörde aufgrund des engen Zeitraumes für die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften auf einen landschaftspflegerischen Begleitplan und auf eine Bestandsaufnahme der Gehölze verzichtet hat. Somit liegt auch keine artenschutzrechtliche Beurteilung der Gehölze vor.
Darüber hinaus ist das Planungsgebiet zu klein gefasst, so dass Rodungen zwecks Anlage der provisorischen Straße, oder die Fällung der Eiche an der Wiese am Kuhlenkamp gar nicht erfasst wurden.

Brigitte Giese

1 Gedanke zu „Protokoll der Akteneinsicht gemäß Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) – von Brigitte Giese“

  1. Einfach nur noch traurig, wie tief unsere Bochumer Politiker und städtischen Bediensteten mittlerweile gesunken sind!
    Das eigene Volk belügen und betrügen, versuchen, die Bevölkerung mit peinlichen Anzeigen mundtot zu machen, u.s.w.

    Und da wundern sich viele über Wahlergebnisse wie in M.-Vorpommern.

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