Antrag auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz… – Brief an OB von B.Giese

Antrag auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz in der Fassung vom 27.0ktober 2014 (BGBl.lS.1643) gemäß § 3. freier Zugang zu Umweltinformationen

Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde zum Containerstandort Am Kuh1enkamp vom 26.01.2016-Genehmigung zu Baumfällarbeiten am Kuhlenkamp vom 26.01.2016

Brigitte Giese
XXXXXXXX

Bochum

Der Oberbürgermeister
Der Stadt Bochum
Thomas Eiskirch

Willi – Brand – Platz 2 – 6
44777 Bochum

Bochum, 11.08.2016

Antrag auf Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz in der Fassung vom 27.0ktober2014 (BGBl.lS.1643) gemäß § 3. freier Zugang zu Umweltinformationen

Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde zum Containerstandort Am Kuh1enkamp vom 26.01.2016-Genehmigung zu Baumfällarbeiten am Kuhlenkamp vom 26.01.2016

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Herr Eiskirch,

mit diesem Schreiben beantrage ich Akteneinsicht gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) UIG
Ausfertigungsdatum: 22.12.2004, Vollzitat: „Umweltinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBI. I S. 1643)“ Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27.10.2014 11643 Fußnote (+++ Textnachweis ab: 14.2.2005 +++)
Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes v. 22.12.2004 I 3704 vom Bundestag beschlossen.

 

Nach §3 Umweltinformationsgesetz sind dem Bürger der freie Zugang zu Umweltinformationen zu gewähren.

Da der Standort am Kuhlenkamp aus vielfältiger Sicht von mir sowie zahlreichen Weitmarer Bürgern bereits im August letzten Jahres als nicht geeignet erachtet wurde, und wir in Stellungnahmen, zahlreichen Schreiben an die entsprechenden Ämter der
Stadtverwaltung, alle Parteien, sowie Medien abgegeben haben, ist es umso bedauerlicher, dass trotz aller Kritik gegen der Standort, die Planung und Realisierung durchgeführt wurde.

Angeblich wurde der Standort von Seiten der Stadt als geeignet angesehen. Die Fläche war als Feuchtbiotopfläche von der LANUV kartiert und festgelegt, von der Emschergenossenschaft als
Ausweichfläche bei Starkregen in der 2. Prioritätsstufe ausgewiesen um Überschwemmungen in Wohngebieten zu vermeiden.
Des Weiteren wurde auf den oberflächennahen Bergbauabbau hingewiesen.

Mittlerweile sind mehr als 2,5 Millionen Euro zur Herrichtung des Standortes investiert worden. Der Steuerzahler kann da nur den Kopf schütteln. Momentan ist man immer noch mit einer Verwallung beschäftigt, um einen Hochwasserschutz für das Haus am Kuhlenkamp 31 zu gewährleisten. ( Anm.: hiermit ist man seit über 4 Wochen beschäftigt; Kosten?) .

 

In unmittelbarer Nachbarschaft wären geeignetere Standorte gewesen. Dies hat man Alles ignoriert. So wurde ein wohnortnahes Grüngebiet zerstört, Kindergarten -und Schulwege unterbrochen und ein Hauptverbindungsweg zum Weitmarer Holz unterbrochen.

Wo bleibt da die Weitsicht für unsere Kinder und Enkelkinder, sowie die ältere Generation, die diesen Grünbereich stark frequentiert hatte. Es war ehemals ein Ort der Begegnung zwischen 3 angrenzenden Siedlungsgebieten.

Zahlreiche Parteien haben mir gegenüber bestätigt, dass sie nur unzureichend über den Standort informiert wurden. Aber aufgrund dieser desolaten Informationspolitik basiert der Ratsbeschluss von August 2016, der den Standort festgelegt hat.

Aus oben angeführten Gründen bitte ich um Akteneinsicht in die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde zum Standort am Kuhlenkamp von Jan.2016 und in das Genehmigungsschreiben zur Baumfällung am Kuhlenkamp vom 26.01.2016 (die
Fällung erfolgte am 4./5.Januar 2016 und wurde von mir als Dokument festgehalten)

Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen