Auszüge aus bochum.de / Aufgaben der Bezirksvertretung / des Bezirksbürgermeisters

Demnach…
– …ist die/der Bezirksvertretung/Bezirksbürgermeister zuständig für eine bürgernahe Mitwirkung in örtlichen Angelegenheiten
– …soll die/der Bezirksvertretung/Bezirksbürgermeister das Verbundenheitsgefühl der Einwohner in den Stadtbezirken stärken
– …enthält der Bezirksbürgermeister eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs.1, 2. Halbsatz EntschVO (Herr Gräf hat bei der Bürgersprechstunde am 1.10.15 behauptet, er sei im Ehrenamt tätig)

Diese Informationen finden sich auf: https://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W272C98D172BOLDDE

3 Gedanken zu „Auszüge aus bochum.de / Aufgaben der Bezirksvertretung / des Bezirksbürgermeisters“

  1. Ehrenamt und Aufwandsentschädigung widersprechen sich nicht. So erhalten zum Beispiel auch die ehrenamtlichen Richter (Schöffen) eine Aufwandsentschädigung. Herr Gräf und die meisten anderen Mandatsträger üben einen ganz normalen Beruf aus und leisten ihr Ehrenamt in ihrer Freizeit. Die Entschädigung soll die dadurch entstehenden Kosten abdecken und nicht Arbeitszeit bezahlen (das wäre auch ein mickriger Stundensatz).
    Die Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung ist hier zu finden: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000181. Weitere Regelungen stehen in §45 der Gemeindeordnung.
    Die meisten Ehrenamtler bekommen allerdings keinerlei Gelder. Dafür werden sie allerdings auch seltener persönlich angegriffen.

    1. Also, Herr Petermann. Ich war 10 Jahre ehrenamtlich im Vorstand des Bochmer Marketing-Club tätig, den ich mit gegründet habe. Die vielen Wochenstunden in den 120 Monaten meiner Amtszeit habe ich gerne – desswegen auch Ehrenamt – geleistet und dafür dann auch oft noch die Fahrt- und Hotelkosten selbst getragen. Das ist ein Ehrenamt: etwas tun, ohne dafür Sachmittel zu erhalten!
      Wenn ich nun als Bezirksbürgermeister vor 100 Personen behaupte, ehrenamtlich tätig zu sein, und damit begründe, mich bestimmten Fragen nicht stellen zu müssen bekommt diese Aussagen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, schon ein würziges Geschmäckle.

      1. Definition lt.Duden: [ehrenvolles] (besonders öffentliches) Amt, das überwiegend unentgeltlich ausgeübt wird. Bei Wikipedia steht’s ähnlich.

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