Kommentare zu: Brief unsere Mitstreiterin Brigitte Giese an Monika Engel (die Grünen Bochum Süd-West) http://blog.mp-p.info/2016/01/24/brief-unsere-mitstreiterin-brigitte-giese-an-monika-engel-die-gruenen-bochum-sued-west/ für den Erhalt unserer Grünanlagen und Spielplätze Mon, 30 Nov 2020 06:57:06 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.4.5 Von: Nicole http://blog.mp-p.info/2016/01/24/brief-unsere-mitstreiterin-brigitte-giese-an-monika-engel-die-gruenen-bochum-sued-west/#comment-120 Fri, 29 Jan 2016 15:52:42 +0000 http://blog.mp-p.info/?p=358#comment-120 Ich gebe offen zu, als Greenpeace Mitglied habe ich immer die Grünen gewählt, aber das ist jetzt vorbei. Von Frau Engel hat man hier überhaupt nichts gehört. Als Grüne hätte ich von ihr massiven Widerstand erwartet.

]]>
Von: RENA http://blog.mp-p.info/2016/01/24/brief-unsere-mitstreiterin-brigitte-giese-an-monika-engel-die-gruenen-bochum-sued-west/#comment-105 Mon, 25 Jan 2016 11:15:27 +0000 http://blog.mp-p.info/?p=358#comment-105 INFO:

Nächste Ratssitzung: 27.01.2016, 15.00 Uhr im Ratssaal
Auf der Tagesordnung steht u.a. unter „Öffentlicher Teil“
„2 Anträge
2.1 Transparenzsatzung Vorlage: 20152165“

SATZUNG FÜR TRANSPARENZ UND INFORMATIONSFREIHEIT IN BOCHUM (TRANSPARENZSATZUNG)
Diese Satzung trat am 27.08.2015 in Kraft.

]]>
Von: Brigitte http://blog.mp-p.info/2016/01/24/brief-unsere-mitstreiterin-brigitte-giese-an-monika-engel-die-gruenen-bochum-sued-west/#comment-104 Sun, 24 Jan 2016 21:10:13 +0000 http://blog.mp-p.info/?p=358#comment-104 Hallo, eine Teilnahme nach Auskunft der Landschaftsbeiratsvorsitzenden Frau Hopkins ist möglich. Rechtsgrundlage Landschaftsgesetz NRW in der Fassung vom 16.März 2010; hier u.a. § 4 Eingriffe in Natur und Landschaft ( zu §14 BNatSchG)
(1) Als Eingriffe gelten:
1……..
2. Aufschüttungen ab 2 m Höhe oder Abgrabungen ab 2 m Tiefe auf einer Grundfläche von mehr als 400 qm,
3….4…
5. das Verlegen ober- und unterirdischer Leitungen im Außenbereich,
6..7..
8. die Beseitigung von Hecken, Allen, Baumreihen und Streuobstwiesen,soweit sie prägende Bestandteile der Landschaft sind,….

§ 35 BauGB Außenbereich
Eine ringsum von Bebauung umgebene Freifläche, die so groß ist, dass sich ihre Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der Bebauung aufdrängt und die deshalb nicht als Baulücke erscheint, liegt nicht innerhalb eines Bebauungszusammenhangs i.S.d.§34Abs.1BauGB

]]>
Von: RENA http://blog.mp-p.info/2016/01/24/brief-unsere-mitstreiterin-brigitte-giese-an-monika-engel-die-gruenen-bochum-sued-west/#comment-103 Sun, 24 Jan 2016 18:05:49 +0000 http://blog.mp-p.info/?p=358#comment-103 Dr. Peter Gausmann, Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt, Abteilung Naturschutz, Landschafts- und Grünplanung schrieb aufgrund meiner Anfrage an Heidi Hopkins, Vorsitzende,
Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
der Stadt Bochum:
„….. Das Thema wurde von der unteren Landschaftsbehörde aufgegriffen und auf die Tagesordnung für die kommende Beiratssitzung am 26.01.2016 mit aufgenommen, um auch den Landschaftsbeirat in angemessener Form zu informieren.“

Die
6. Sitzung des Landschaftsbeirates bei der unteren Landschaftsbehörde findet am 26.01.2016, 15.00 Uhr, Zimmer 2083 BVZ (Haus der Volkshochschule) statt.
Auf der Einladung (Internetseite der Stadt Bochum) steht unter Tagesordnung „Öffentlicher Teil“, so dass ich davon ausgehe, dass eine Teilnahme möglich ist.
TOP 4.15:
„Errichtung von Containeranlagen für Asylbewerber in Grünanlagen und Außenbereichsanlagen im Stadtgebiet von Bochum.
Vorlage: 20160071“

]]>
Von: RENA http://blog.mp-p.info/2016/01/24/brief-unsere-mitstreiterin-brigitte-giese-an-monika-engel-die-gruenen-bochum-sued-west/#comment-102 Sun, 24 Jan 2016 16:36:06 +0000 http://blog.mp-p.info/?p=358#comment-102 Wir brauchen UHU, Schwarzspecht und Wespenbussard:
Der wissenschaftliche Leiter der Biologischen Station schrieb mir:

„Sehr geehrte,
es gehört zu unserem Selbstverständnis als Biologischer Station, uns gerade in einem Natur benachteiligten Raum wie dem Ruhrgebiet für den Erhalt von Grünstrukturen einzusetzen. Es ist nun aber so, dass wir keine hoheitlichen Zuständigkeiten besitzen, sondern rein fachlich arbeiten und letztlich dabei nur beraten können. Der einzig wirklich denkbare Erfolgsweg geht über die Politik und den haben Sie ja schon beschritten. Da es sich bei dem Gelände nicht um ein Naturschutzgebiet im rechtlichen Sinne handelt, dürften die Hürden für die vorgesehene Maßnahme bei Bestehen eines öffentlichen Interesses gering sein; ich vermute, dass das Vorhaben als solches gesetzeskonform ist.
Einen Hebel stellt prinzipiell noch das Artenschutzrecht dar. Wenn dort seltene, geschützte Arten (z.B. Uhu, Schwarzspecht oder Wespenbussard) vorkämen, müsste dies das Vorhaben scheitern lassen. Dass solche oder vergleichbare Arten dort vorkommen, davon ist aber definitiv nicht auszugehen.

Insofern kann ich Ihnen nicht wirklich helfen.

Mit freundlichen Grüßen
J. Heuser
wissen. Leiter“

******
Von der Bezirksregierung Arnsberg bekam ich am 20.1.2016 folgende Antwort:
„Sehr geehrte,

aufgrund Ihrer Eingabe habe ich den Oberbürgermeister der Stadt Bochum um Stellungnahme gebeten. Sobald mir diese vorliegt und ich den Sachverhalt geprüft habe, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück kommen.

Mit freundlichen Grüßen
W. Ahlers“

]]>